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Liebevolle, häusliche 24-Stunden-Pfege

Überzeugen Sie sich von unserer jahrelangen Erfahrung in der Vermittlung der polnischen Pflegekräfte am Niederrhein -

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Die Kosten für eine polnische Pflegekraft, Betreuungskraft sind abhängig von dem Pflege- und Betreuungsaufwand, den Deutschkenntnissen und...

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in eigenem Haus - gut Versorgt und Gepflegt durch eine 24h Pflege

unsere Lösung für Sie - die Entsendung von Betreuungskräften 

 

Bei dem Einsatz von osteuropäischen Pflege- und Betreuungskräften für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft mittels Entsendung, sind die Betreuungskräfte bei einem osteuropäischen Unternehmen angestellt und werden von diesem für einen bestimmten Zeitraum nach Deutschland in den Privathaushalt entsendet. Dabei besteht das Arbeitsverhältnis zwischen dem entsendenden Unternehmen und der entsendeten Betreuungskraft weiter fort.

Alle Arbeitgeber-pflichten, zum Beispiel hinsichtlich der Abführung der Sozialabgaben, liegen weiterhin bei dem ausländischen Unternehmen.

Auch das Weisungsrecht gegenüber den Betreuungskräften besteht weiterhin beim Entsende unternehmen. Arbeitszeiten und zu erbringende Leistungen werden von diesem geregelt und festgeschrieben. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Art der Arbeit und deren Ausführung bis ins kleinste Detail vom osteuropäischen Unternehmen geregelt werden muss. Bei grundlegenden Änderungswünschen zu den vereinbarten Tätigkeiten muss sich allerdings an das Unternehmen gewendet werden - wir Unterstützen Sie dabei - und sind als SeniorenHilfe24 Ihr Ansprechpartner für alle Fragen.

 

Für Sie von Vorteil ist bei dem Modell der Entsendung, dass Sie als Auftraggeber die Dienstleistung jederzeit (mit Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfrist)  beenden können oder bei Problemen mit der Betreuungskraft, ein schneller  Wechsel für diese organisiert wird.

 

Die rechtmäßige Wirksamkeit der Entsendung wird durch die A1-Bescheinigung bestätigt. Diese bescheinigt, dass entsprechende Anmeldung und Abführung der Sozialabgaben vorliegen und legitimiert den Aufenthalt der osteuropäischen Pflege- und Betreuungskraft. Die Ausstellung der A1-Bescheinigung nimmt in der Regel 2-3 Wochen ab Beantragung in Anspruch.

Auch Betreuungskräfte aus Polen, welche mittels Entsendung in Deutschland beschäftigt sind, fallen unter die Gültigkeit des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland.

Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche. Die Stunden müssen entsprechend eingeplant werden, damit eine Versorgung stattfinden kann. 

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